Antrag im Gemeinderat Ausweisung des Schwabachtals als Landschaftschutzgebiet 23. März 20214. Juni 2022 Trotz Corona-Epidemie ist zukunftsweisende, konstruktive Gemeindearbeit möglich. Vor zweieinhalb Jahren hat der Gemeinderat beschlossen, die Ausweisung des Uttenreuther Schwabachtals als Landschaftsschutzgebiet prüfen zu lassen. Am 02.12.2020 haben wir nun im Gemeinderat den Antrag gestellt, das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes eröffnen. Leider wurde er dreimal von der Tagesordnung genommen und erst auf unser Drängen in der Sitzung am 23.03.2021 behandelt. Nach einer sehr engagierten, überzeugenden Vorstellung durch Silke Kreitz und Beratung wurde abgestimmt. Mit 16:4 Stimmen wurde der Antrag angenommen und wird jetzt an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Gründe für ein Landschaftsschutzgebiet Die Schwabach ist durch das kaum regulierte Bachbett ein natürlich fließendes Gewässer und soll in dieser Form für den Naturhaushalt und als wichtiger Lebensraum erhalten bleiben.Die Schwabach mäandert, was die Fließgeschwindigkeit herabsetzt und damit die natürliche Reinigungskraft verstärktAlte Baumbestände, die die Ufer begrenzen, dienen der Uferbefestigung und verdienen besonderen Schutz.Durch die Bachauen und die Mühleninsel hat der Bach bei Hochwasser eine natürliche Hochwasserrückhaltefunktion.Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wird durch die Ausweisung kaum eingeschränkt.Kulturhistorische Bedeutung haben sowohl der Mühlenkanal als auch die Wässerwege, die jahrhundertealten Wasserrechten unterliegen.Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist ein Veränderungsschutz zum Erhalt und zur Verbesserung des Naturhaushaltes und zum Schutz des kulturellen Erbes. Beschlussvorschlag Die Gemeinde Uttenreuth setzt sich dafür ein, dass das in der beiliegenden Karte eingezeichnete Gebiet als Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 BNatSchG festgesetzt wird. Aufgrund der Wichtigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, für die Erholung der Menschen und wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung ist dieser Landschaftsteil schützenswert. Der Bürgermeister wird aufgefordert, dies bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ERH zu beantragen und so die Eröffnung des Verfahrens zur Prüfung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und anschließende Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes zu ermöglichen. Der vollständige AntragHerunterladen
Beitritt zur bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ 8. Mai 202319. Mai 2023 Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen – Genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen! Stand 28.04.2023 haben sich bereits 684 Städte und Gemeinden parteiübergreifend in ganz Deutschland der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ angeschlossen.
Jahresrückblick 2022 8. Januar 20239. Januar 2023 Lesen Sie nach was uns im Jahr 2022 besonders wichtig war und was im kommenden Jahr ansteht.