Antrag im Gemeinderat

Ausweisung des Schwabachtals als Landschaftschutzgebiet

Karte mit dem Landschaftsschutzgebiet

Trotz Corona-Epidemie ist zukunftsweisende, konstruktive Gemeindearbeit möglich. Vor zweieinhalb Jahren hat der Gemeinderat beschlossen, die Ausweisung des Uttenreuther Schwabachtals als Landschaftsschutzgebiet prüfen zu lassen. Am 02.12.2020 haben wir nun im Gemeinderat den Antrag gestellt, das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes eröffnen. Leider wurde er dreimal von der Tagesordnung genommen und erst auf unser Drängen in der Sitzung am 23.03.2021 behandelt. Nach einer sehr engagierten, überzeugenden Vorstellung durch Silke Kreitz und Beratung wurde abgestimmt. Mit 16:4 Stimmen wurde der Antrag angenommen und wird jetzt an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Gründe für ein Landschaftsschutzgebiet

  1. Die Schwabach ist durch das kaum regulierte Bachbett ein natürlich fließendes Gewässer und soll in dieser Form für den Naturhaushalt und als wichtiger Lebensraum erhalten bleiben.
  2. Die Schwabach mäandert, was die Fließgeschwindigkeit herabsetzt und damit die natürliche Reinigungskraft verstärkt
  3. Alte Baumbestände, die die Ufer begrenzen, dienen der Uferbefestigung und verdienen besonderen Schutz.
  4. Durch die Bachauen und die Mühleninsel hat der Bach bei Hochwasser eine natürliche Hochwasserrückhaltefunktion.
  5. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wird durch die Ausweisung kaum eingeschränkt.
  6. Kulturhistorische Bedeutung haben sowohl der Mühlenkanal als auch die Wässerwege, die jahrhundertealten Wasserrechten unterliegen.
  7. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist ein Veränderungsschutz zum Erhalt und zur Verbesserung des Naturhaushaltes und zum Schutz des kulturellen Erbes.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Uttenreuth setzt sich dafür ein, dass das in der beiliegenden Karte eingezeichnete Gebiet als Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 BNatSchG festgesetzt wird. Aufgrund der Wichtigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, für die Erholung der Menschen und wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung ist dieser Landschaftsteil schützenswert. Der Bürgermeister wird aufgefordert, dies bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ERH zu beantragen und so die Eröffnung des Verfahrens zur Prüfung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und anschließende Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes zu ermöglichen.